Änderung der Übergangs-Verordnung

Schülerinnen und Schüler können jetzt jeweils zu Beginn des 6. und 9. Schuljahrganges (also jährlich) bei Vorliegen bestimmter Leistungsvoraussetzungen von der Sekundarschule und Integrierten Gesamtschule in das Gymnasium wechseln. Die vorläufige Empfehlung zum Schulhalbjahr entfällt.

Die Änderungen sind noch für dieses Schuljahr in Kraft getreten. Das heißt, am Ende des Schuljahres können die Klassenkonferenzen nun auch zu Anträgen von Eltern von Schülerinnen und Schülern aus dem 5. und 7. Schuljahrgang entscheiden.

Sofern Entscheidungen zu vorläufigen Empfehlungen bereits getroffen wurden, bleiben diese bei den Konferenzbeschlüssen zum Schuljahresende unberücksichtigt.

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