Bisherige Meldungen zum Coronavirus

Liebe Schulgemeinschaft,

entsprechend der aktuell recht angespannten Lage ergeben sich Neuerungen, die Sie/ Ihr folgend nachlesen können/ könnt.Wir testen ab der kommenden Woche wieder montags, mittwochs und freitags. ALLE Kolleginnen und Kollegen und Schülerinnen und Schüler müssen sich leider den Tests in der Schule unterziehen.

Auch für unseren Elternsprechtag ergeben sich leider kurzfristige Änderungen. Wir bitten die Eltern auf folgendem Weg in die Schule zu gelangen: bitte überqueren Sie den Hof 2 (Schulhof zwischen Gymnasium und Grundschule), nehmen Sie die Treppe in Richtung Turnhalle, FOLGEN Sie am Ende der Treppe rechts dem gepflasterten Weg, gehen Sie durch die erste Tür in die Schule. Sie stehen dann direkt vor dem Raum 115. Im Raum 115 wird Ihr TESTSTATUS erfasst. Unten in dieser Mail finden Sie die Möglichkeiten zur Testung. Sollten Sie sich in der Schule testen müssen,  so kommen Sie bitte mit Ihrem Test 20 min eher, um den anschließenden Termin einhalten zu können. SOLLTEN SIE DEN ELTERNSPRECH-TERMIN NICHT WAHRNEHMEN, SO MELDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT PER MAIL BEI DEN ENTSPRECHENDEN LEHRKRÄFTEN AB. UNSERE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN WARTEN SONST VERGEBLICH!!!

Wir danken an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen, Kindern und Jugendlichen und Eltern, die unermüdlich und kräfteraubend für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Ein erholsames und freudbetontes Wochenende wünscht

Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums

ACHTUNG: Zur Teilnahme an der Schnelltestung in der Schule ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig. Alle Schülerinnen und Schüler, die im vergangen Schuljahr noch keine abgegeben haben, müssen diese am ersten Schultag mitbringen.

Einverständniserklärung hier herunterladen

Bitte bringt auch die Materialien mit, die Ihr für den Fachunterricht benötigt, den Ihr bei den Klassenleitenden erhaltet.  Anschließend wird entsprechend dem Stundenplan unterrichtet (siehe Vertretungsplan).

Am ersten Schultag beginnen wir mit vier Klassenleiterstunden, die im Klassenraum stattfinden.

Für alle weiteren Stunden gilt folgender Plan: Stundenplan

Hinweis: Mindestens bis zum Ende der ersten vollen Schulwoche finden Bauarbeiten zwischen dem Schulausgang der Turnhalle und dem Treppenabgang zum Hof 2 statt. Daher müssen die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen den langen Weg um das Schulgebäude herum über den Hof 1 nutzen, um Ihren Ein- und Ausgang zu erreichen (TH Ein- und Ausgang).

Informationen für die Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen:

Am Donnerstag, dem 02.09.2021, erfahren unsere Neuen zunächst, in welcher Klasse sie künftig lernen werden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer fangen sie dafür vor der Schule ab und sammeln sie zunächst auf dem unteren Schulhof (Hof 2). Wir konnten drei neue 5. Klassen (a-c) bilden. Die Klassenlehrerinnen werden die Kinder den ganzen Tag in den jeweiligen  Klassen begleiten, ihnen die örtlichen Gegebenheiten zeigen, sie  in den Tagesablauf einweisen usw. Natürlich steht ein gegenseitiges Kennenlernen im Vordergrund.

In der ersten Stunde findet die feierliche Immatrikulation statt. Nach der 6. Stunde geht es dann nach Hause.Der Freitag soll ebenfalls dem Kennenlernen und der Eigewöhnung dienen. Alle Unterrichtsstunden werden von den Klassenleitenden gehalten. Die erste Stunde beginnt um 7:45 Uhr. Die sechste Stunde endet um 13:15 Uhr.

Materialien für die ersten Tage: ein Hausaufgabenheft, eineFedermappe (mit Füller, Bleistift, Farbstifte, Lineal…),ein liniierter und ein karierter  Block (gelocht mit Rand), ein Schnellhefter, Frühstück, die Einverständniserklärung zum Selbsttest und GUTE LAUNE

Informationen bezüglich der einzelnen Unterrichtsfächer geben die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der ersten vollen Schulwoche bekannt.

Wir freuen uns sehr auf Euch!!!

Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums

Schulbetrieb ab dem 26.04.2021   Liebe Schulgemeinschaft, folgende Hinweise haben wir für die kommende Woche vom Land erhalten:   Sehr geehrte Damen und Herren, gestern hat der Deutsche Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Heute hat auch der Bundesrat diesem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten ist ebenfalls bereits heute erfolgt, so dass morgen das Gesetz in Kraft treten wird. Durch das Gesetz wird das Infektionsschutzgesetz insbesondere im S 28a geändert. Für den Schulbereich birgt dies besondere Herausforderungen. Folgendes ist nunmehr durch Bundesgesetz geregelt: Bei einer 7-Tage-lnzidenz unterhalb des Schwellenwerts 100 ist die  Durchführung von Präsenzunterricht bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte — hier der Rahmenplan-HIA-Schule — möglich. Des Weiteren sind alle Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche auf eine Infektion mit dem SARS-CoV- 2-Virus zu         testen. Darüber hinaus gelten die Festlungen aus der 11. SARS-CoV-2-EindV zu den verpflichtenden Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.

  • Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Kalendertagen die 7-Tage-lnzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
  • Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Kalender-tagen die 7-Tage-lnzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung ausgenommen werden.

Abschlussklassen sind die Schuljahrgangsstufe 4 als auch die bisher benannten Schuljahrgänge (an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die Klassen 9 und 10 und an den Gymnasien die Jahrgansstufen 11, 12, 13) der weiterführenden Schulen. Abschlussprüfungen sollen wie bereits geplant durchgeführt werden.   D.h. die 5.-10. Klassen werden wieder komplett im Distanzunterricht beschult. Die 11. Klassen verbleiben vom 26.04.2021 – 30.04.2021 im Wechselmodell.   Infolge der Abiturprüfungen müssen KuK teilweise verstärkt zur Aufsicht herangezogen werden. In diesen Fall werden Aufgaben über MS Teams für die Klassen im Distanzunterricht eingestellt.   Bitte beachten Sie/ bitte beachtet immer den aktuellen Vertretungsplan!   ACHTUNG BITTE BEACHTET DIE HINWEISE DER PVG FÜR DIE KOMMENDE WOCHE!!! Sehr geehrte Damen und Herren,   Ab Montag, den 26. 04. 2021, kommt es auf Grund der Sperrung zwischen Bucha und Memleben (Ersatzneubau der Brücke über den Feldscheunengraben) zu Änderungen auf der Linie 629/2.   06:19 ab  Bucha, Ort 06:24      Wohlmirstedt 06:27      Allerstedt 06:33      Memleben 06:34      Memleben, Kloster/Erlebnistierpark 06:41      Großwangen, Parkpl. Himmelsscheibe 06:43      Großwangen, Schacht 06:48      Nebra, Bahnhof 06:52      Nebra, Schule 06:55 an  Nebra, Busbahnhof   Die Rückfahrtszeiten bleiben unverändert, nur die Streckenführung ist geändert: Allerstedt-Wohlmirstedt-Bucha   Mit freundlichen Grüßen Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums #Liebe Schulgemeinschaft,   folgende Informationen für den Unterricht in der kommenden Woche finden Sie/ findet Ihr hier:    

Fortsetzung unseres Pilotprojektes „Sicherer Schulbetrieb unter Hochinzidenz“

  […] mit diesem Brief möchte ich Sie über die weitere Fortsetzung unseres Pilotprojektes „Sicherer Schulbetrieb unter Hochinzidenz“ im Burgenlandkreis informieren.   In Abstimmung mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Landesregierung kann das Projekt auch in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Damit bleiben die Schulen im Burgenlandkreis auch in der kommenden Woche im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.   Es gelten allerdings folgende Änderungen: Leider neigen sich die dem Burgenlandkreis zur Verfügung stehenden „Lolli“-Tests dem Ende zu. Diese wurden für die ersten vier Wochen des Pilotprojektes durch das Ministerium der Finanzen finanziert. Diese Förderung läuft nun aus. Der Burgenlandkreis kann aus eigenen Mitteln sicherstellen, dass für die Förderschulen G weiterhin die “Lolli“-Tests beschafft werden können. Für alle anderen Schulen im Burgenlandkreis ist das aus Mitteln des Kreishaushaltes nicht möglich, weil die Aufwendungen pro Woche bei ca. 220.000 Euro liegen würden.   Ab der nächsten Woche müssen daher die durch das Land zur Verfügung gestellten „Nasenbohrer“-Tests“ für die Testung an den Schulen, mit Ausnahme der Förderschulen G, eingesetzt werden. Aufgrund der vorhandenen Stückzahlen kann in den Schulen im Burgenlandkreis die Testung zunächst wie bisher dreimal wöchentlich durchgeführt werden.   Alle notwendigen Unterlagen (Anwendungshinweise und Einverständniserklärungen) haben Sie bereits durch das Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt bzw. durch das Landesschulamt bekommen. Bitte bereiten Sie alles für eine Testung mit „Nasenbohrer“-Tests ab Montag, dem 19.04.2021, vor. Dazu gehört auch, dass neue Einverständniserklärungen der Eltern zu dem vom Land zur Verfügung gestellten „Nasenbohrer“-Test eingeholt werden müssen. Das Erklärvideo und weitere Informationen finden Sie für beide vom Land eingekaufte Tests noch einmal hier:   https://www.roche.de/diagnostikprodukte/produktkatalog/testsparameter/sarscov2rapidantigentestschulen/   https://www.tedamedical.de/   Bezugnehmend auf das Schreiben von Herrn Degner vom 13.04.2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die dort angehängten Schreiben im Burgenlandkreis keine Gültigkeit haben. Im Burgenlandkreis gilt die Dritte Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis (3. CoronaSchVO BLK), die durch die Einfügung des § 3a zu Maskenpflicht, eingeschränktem Regelbetrieb und Zutrittsbeschränkungen in Schulen kreiseigene Regelungen schafft. Sie finden die geltende Verordnung hier:   https://corona.burgenlandkreis.de/de/coronanews/1,1716,1069/aenderungder3coronaschutzverordnung.html     Mit freundlichen Grüßen   im Auftrag   Herr Aßmann   Einverständniserklärung zur Teststrategie des Landes: Ab dem 19.04.2021 wird am Burgenlandgymnasium die Teststrategie zur Selbsttestung durch das Land Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die hierfür notwendige Einverständniserklärung finden Sie in folgendem Dokument:   Selbsttest Land Einverständniserklärung Die Testergebnisse in der aktuellen Woche sind bisher durchgängig negativ!   Alles Gute!   Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums Update 09.04.2021 Liebe Schulgemeinschaft,

  1. Mitteilung der PVG Burgenlandkreis  wird ab dem 12.04.2021 der reguläre Schülerverkehr im gesamten Burgenlandkreis wieder aufgenommen.

Auf Grund des Krankenstandes bei dem Fahrpersonal der PVG gibt es noch folgende Einschränkungen: – Stadtverkehr Naumburg Linie 101, 102 verkehrt nur alle 60 Minuten   (Linie 102 Stadtverkehr Naumburg fährt lt. Fahrplan im 30 Minuten Takt!!!)   – Stadtverkehr Zeitz Linie 301 – entfällt –    Fahrgäste nutzen bitte die Linie 303 Die PVG ist bemüht, den vollständigen Fahrplan zu Beginn der 16. Kalenderwoche anzubieten. Für Fahrplanauskünfte stehen Ihnen folgende Rufnummern von Montag bis Freitag in der Zeit von 05.00 Uhr – 19.00 Uhr zur Verfügung: – Bereich Naumburg/Bad Bibra Tel.: 03445/231622 – Bereich Weißenfels/Hohenmölsen Tel.: 03443/460720 – Bereich Zeitz Tel.: 03441/6117   und im Internet unter www.pvg-burgenlandkreis.de   In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgendes hinweisen: Sollte in den vergangenen Tagen keine adäquate Beförderungsmöglichkeit mit dem ÖPNV (Bahn/Bus) für Schüler der 1. bis 10. Klassen bestanden haben, gibt es für Eltern die Möglichkeit, Beförderungskosten bei Nutzung des Privat-PKW lt. aktueller Satzung zur Schülerbeförderung für die Zeit des Ausfalls geltend zu machen.   Anbei erhalten Sie die notwendigen Formulare für die Fahrkostenrückerstattung mit der Bitte, diese bei Bedarf an die Elternhäuser auszugeben. Es ist zwingend erforderlich, dass die Schule die Anwesenheitszeiten der jeweiligen Schüler und Schülerinnen mit Stempel und Unterschrift (siehe Formular) bestätigt.   Merkblatt-Schülerbeförderung   Rückerstattungsantrag Beförderungskosten (Klasse 1-10, BVJ und BFS mit Zugang Hauptschulabschluss)   Rückerstattungsantrag Beförderungskosten (ab Klasse 11 und BbS)   Mit freundlichen Grüßen im Auftrag   der Burgenlandkreis   Liebe Schulgemeinschaft, wir hoffen, dass Sie/ Ihr trotz der aktuell sehr dynamischen Situation ein paar sorgenfreie, entspannte und freudbetonte Tage durchleben konntet. Folgende Anordnungen des BLK erreichten uns:   Zuvor jedoch noch ein paar Hinweise:  

  • Sollte noch keine gültige Einverständniserklärung bezüglich der Selbsttests vorliegen,  so muss diese bitte am Dienstag, dem 06.04.2021, am jeweiligen Eingang abgegeben werden.

Download Einverständniserklärung  

  • Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht in die Schule, wenn Sie mit der Durchführung der Selbsttests nicht einverstanden sind.
  • Bitte lassen Sie Ihre Kinder auch vorübergehend zu Hause, wenn Sie keine Maske tragen können (siehe folgend).

AUFGABEN WERDEN ERTEILT!   Verfügung des BLK: Leider hat der Burgenlandkreis am gestrigen Tag einen 7-Tage-Inzidenzwert von 334 erreicht. Wir möchten die Schulen trotzdem im Interesse der Kinder weiter geöffnet lassen. Hierzu gab es in den zurückliegenden Tagen einen regen Austausch unseres Landrates mit der Spitze des Ministeriums für Bildung und dem Kreiselternrat. Damit weiter Unterricht in den Schulen in einer weiter ansteigenden Inzidenzlage stattfinden kann, sind wir gezwungen, weitere Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und natürlich auch des Lehrpersonals zu ergreifen. Deshalb hat der Landrat eine Zugangsbeschränkung zu den Schulen verfügt. Diese wurde in der Änderungsverordnung zur Dritten Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis in § 3a aufgenommen. Sie lautet wie folgt:   „(1a) Ab dem 8. April 2021 findet für Schülerinnen und Schüler, für die keine rechtsgültige schriftliche Zustimmungserklärung zur Teilnahme an in der Schule und unter Aufsicht der Schule angebotenen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, der Unterricht ausschließlich als Distanzunterricht statt. Der Zutritt zum Schulgelände und zum Hortgelände ist diesen Schülerinnen und Schülern untersagt. Auf das Zutrittsverbot nach Satz 2 ist im Eingangsbereich des Geländes der Schule oder des Hortes deutlich sichtbar hinzuweisen. Soweit Tests im Sinne von Satz 1 in der Schule vorgenommen werden, verarbeitet die Schule das Testergebnis ausschließlich für den schulischen Zweck der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts; eine Übermittlung an Dritte findet, mit Ausnahme der unverzüglichen Meldung positiver Fälle an das zuständige Gesundheitsamt, nicht statt. Das Testergebnis wird höchstens 14 Tage aufbewahrt.   (1b) Ab dem 8. April 2021 dürfen Lehrkräfte, technisches Personal, pädagogische Bedienstete, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und Verwaltungsbedienstete sowie sonstige Beschäftigte an und in Schulen und Horten, die keine rechtsgültige schriftliche Zustimmungserklärung zur Teilnahme an in der Schule und unter Aufsicht der Schule angebotenen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS- CoV-2 der Schule übergeben haben, das Schulgelände oder Hortgelände nicht betreten.   (1c) Die Beschränkungen nach Absatz 1a gelten nicht für Menschen mit geistiger Behinderung.   (1d) Schulleitungen sollen bereits für den Schulbetrieb am 6. und 7. April 2021 im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht an in der Schule und unter Aufsicht der Schule angebotenen Antigen- Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen, die Schule freiwillig in Abstimmung mit den Eltern verlassen oder im Schulgebäude, soweit möglich, abgesondert werden. Die Regelung stellt erkennbar nicht auf eine bestimmte Testhäufigkeit ab. Diese richtet sich nach den künftigen Möglichkeiten, die sich aus den Lieferkapazitäten ergeben. Vorerst gehen wir weiter von einer in der Regel dreimal wöchentlichen Testung aus. Möglich ist auch nicht, Schnelltestbestätigungen von zu Hause, einem Arzt oder Dritten vorzulegen, um die Teilnahme an dem Testangebot der Schule zu umgehen.   Im Hinblick auf die Übergangstage am 6. und 7. April 2021 gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise:   Der Burgenlandkreis überträgt in seinen Schulen den Schulleitungen für diese Tage das Hausrecht, um bereits an diesen Tagen schulindividuelle Möglichkeiten zu schaffen. So können bereits unmittelbar nach den Osterferien Schülerinnen und Schüler in den Distanzunterricht versetzt werden, die erkennbar ein Infektionsrisiko darstellen, zum Beispiel weil sie weder an der Testung teilnehmen noch eine Maske tragen (müssen). Bitte beachten Sie, dass ab 8. April die Regelungen auch für das Personal an der Schule gelten. Dies ist, soweit das Personal des Landes betroffen ist, auch mit dem Ministerium für Bildung abgestimmt. Die Regelung richtet sich auch an Bedienstete des Schulträgers oder Träger der Schulsozialarbeit. Sind Mitarbeiter anderer Unternehmen in der Schule tätig, etwa Reinigungspersonal, so sollte dieses ebenfalls eine formlose Zustimmungserklärung abgeben. Ich hoffe, dass wir durch dieses Vorgehen unsere Schulen auch bei hohen Inzidenzzahlen geöffnet lassen können.   Download Elternbrief 31.03.2021 Zutrittsbeschränkungen     Bitte lassen Sie uns weiterhin gemeinsam so sicher wie möglich durch diese schweren Zeiten gehen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!   Alles Gute – Bleiben Sie – Bleibt gesund!!!   Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums   Hinweise vom 22.03.21   Sehr geehrte Damen und Herren,   ab morgen (22.03.2021) können und sollen alle Personen, die Speichel-basierten Antigen-Schnelltests durchführen (lassen), an den Online-Befragungen teilnehmen. Die Befragungen sollen jeweils an jedem Testtag ausgefüllt werden. Eine entsprechende Freigabe durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg liegt nunmehr vor. Die Fragebögen für Schülerinnen und Schüler sind unter https://www.perspektive-21.de/73591zu finden. Bitte teilen Sie den Link ab morgen allen Schüler*innen mit. Falls Schüler*innen mit ihren Smartphones an der Befragung teilnehmen, kann der nachfolgende QR-Code gescannt werden, der ebenfalls auf die Seite des Online-Survey verweist:                         Freundliche Grüße und ALLES GUTE Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums   Eine Kurzbeschreibung zur Durchführung der Tests finden Sie in diesem Dokument. Zusätzlich können Sie sich auch das Video zur Verwendung des Test ansehen. Ergänzung 17.03.2021 Liebe Schulgemeinschaft,   folgende Hinweise zur Aussetzung der Präsenzpflicht an dieser Stelle:     …Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt, ist schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich. Diese Erklärung ist erstmals zum Freitag, den 19. März 2021, für die Woche ab Montag, den 22. März 2021, abzugeben. Soweit die Erziehungsberechtigten einer Schülerin oder eines Schülers bereits in den kommenden Tagen von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machten, ist dies bis spätestens Montag, den 22. März 2021, der Schule schriftlich anzuzeigen. Sofern eine digitale Übermittlung der Aufgaben zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung nicht möglich ist, sind diese nach Absprache durch die Erziehungsberechtigten in der Schule abzuholen. Ein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht nicht. Mit freundlichen Grüßen   Bitte senden Sie die Entschuldigung mit Unterschrift per Mail an die Klassenlehrkraft und an info@burgenland-gymnasium.de   Mit freundlichen Grüßen Ihre Schulleitung   Ergänzung 17.03.2021 Liebe Schulgemeinschaft,   vielen Dank für die massive Teilnahme an den Selbsttests!!! Am Montag und Mittwoch verzeichneten wir keinen positiven Fall.   Folgende wichtige Information des BLK möchten wir an ALLE weitergeben: Als letzten Punkt möchte ich Sie informieren, dass Herr Minister Tullner am Vormittag mittgeteilt hat, dass die Präsenzpflicht nun für Grundschulen, Förderschulen und auch die weiterführenden Schulen ausgesetzt ist. Auszug aus dem Rahmenplan: Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung, die nach Absprache durch die Eltern in der Schule abzuholen sind, sofern sie nicht digital übermittelt werden können. Ein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht nicht.   Die Infoblätter für die Eltern positiv getesteter SuS finden Sie im Anhang. Außerdem hinterlegen wir sie in unserem HWR (beaufsichtigter Warte-/Isolierbereich für positiv getestete SuS), so dass betroffene Kinder und Jugendliche diesen ausgehändigt bekommen.   Ergänzung 14.03.2021   Ab dem 15.03.2021 kann die Schulspeisung in der zweiten großen Pause in der Grundschule, entsprechend den Regelungen vom November 2020,  eingenommen werden. Bestellungen können bei der Burgenlandküche online erfolgen.   Ergänzung 12.03.2021 Liebe Schulgemeinschaft,   weitere Hinweise des BLK finden Sie folgend. Wir bitten ALLE im Interesse unserer Familien und  einer Zukunftsperspektive sich an den Tests zu beteiligen. VERGESST BITTE EURE ZETTEL NICHT! (siehe unten)   Die Maskenpflicht besteht wie in der Vergangenheit weiterhin. Alle Personen (Lehrer, Schüler, etc.) müssen innerhalb von Schulgebäuden, solange sie sich nicht in einem Büro oder Raum zur Einzelnutzung aufhalten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies gilt auch auf dem Schulgelände, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Verpflichtung gilt nicht für Schüler der Klassenstufen 1-4, soweit diese sich sitzend an einem Platz befinden. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt vorgeschrieben. Darüber hinaus empfehlen wir das Tragen von FFP2 Masken vor allem vor der Schnelltestung. Wie angekündigt finden Sie im Anhang weitere Informationen des Institutes für Allgemeinmedizin der Universität Halle an der Saale. Unter dem folgenden Link finden Sie zudem einen weiteren Anwenderfilm für den sogenannten „Lollitest“ bei einem 10-jährigen Kind.   https://www.perspektive-21.de?wix-vod-video-id=a4c3d37164aa4a6986133960e00355af&wix-vod-comp-id=comp-km4qkxxg   Wenn Schüler/-innen im Schnelltest ein positives Ergebnis haben, müssen die Eltern das betreffende Kind abholen und einen Bestätigungstest durchführen. Dieser Test kann beim Hausarzt oder einer der Teststellen des Burgenlandkreises durchgeführt werden. Die aktuelle Liste der Testzentren. Die Liste zu den Testzentren wird in Kürze veröffentlicht.   ALLGEMEINE INFORMATIONEN   Liebe Schulgemeinschaft,   nach fast 13 Wochen Schulschließung kann unsere Schule endlich teilweise wieder öffnen. Auch wenn wir sehr stolz auf die gemeinsamen Leistungen aller Beteiligten im Distanzunterricht sind, fiebern wir der Rückkehr in eine beginnende Normalität entgegen und freuen uns sehr auf unsere Kinder und Jugendlichen.   Wir beginnen mit Gruppe 1 der Klassen 5-11 am Montag, dem 15.03.3021. Die Gruppen 1 und 2 werden entsprechend der Absprachen mit dem Elternrat, den KuK und SuS wöchentlich wechseln. Dies bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen der Gruppe 2 erstmalig am Montag, dem 22.03.2021, wieder in die Schule kommen. Die 12. Klassen verbleiben im Präsenzunterricht.   Die Verantwortlichen des Burgenlandkreises haben dankenswerterweise gemeinsam sehr hart gearbeitet, um eine Öffnungsstrategie zu entwickeln (siehe BLK Elternbrief). Kosten und Mühen wurden nicht gescheut. Unseren Kindern werden Corona-Schnelltests in Form von Spucktests und für den ersten Tag eventuell benötigte FFP2 Masken zur Verfügung gestellt! Die Tests werden jeweils montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde durchgeführt. Eine Kurzbeschreibung zur Durchführung der Tests finden Sie in diesem Dokument. Zusätzlich können Sie sich auch das Video zur Verwendung des Test ansehen.   Die ersten beiden Stunden montags, in den beiden kommenden Wochen, werden von der Klassenlehrkraft gehalten, so dass alle SuS im vertrauten Umfeld erst einmal wieder ankommen können und den ersten Test in einer behüteten Atmosphäre durchführen. Bitte kommt möglichst mit FFP2 Masken. Für alle die SuS, die keine besorgen können, werden durch die Aufsichtslehrkräfte FFP2 Masken auf den jeweiligen Schulhöfen zur Verfügung gestellt. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus besteht weiterhin Maskenpflicht. Die Einteilung der Kohorten, Eingänge, Toiletten… bleiben erhalten. Die Pausenzeiten ermöglichen nach wie vor ein Durchatmen mindestens alle 90 min auf dem Schulhof.Wir arbeiten vorläufig im AA/B B Modus in Bezug auf den Wochenwechsel. Nach den Tests in der ersten Stunde können gegebenenfalls FFP1 Masken getragen werden. Dazu muss die aktuelle Allgemeinverfügung des BLK beachtet werden. Diese wird auf der Homepage veröffentlicht. Auch die Selbsttests bieten leider keine absolute Sicherheit, so dass die AHA-C-L Regeln leider durchgängig eingehalten werden müssen Die freiwilligen Selbsttests der Kolleginnen und Kollegen finden vor dem Unterricht statt.   Sehr geehrte Eltern, wir bitten Sie im Interesse aller Mitglieder der Schulgemeinschaft Ihren Kindern die Tests zu ermöglichen und auch die wissenschaftliche Arbeit der Martin-Luther-Universität durch Ihre Einwilligung zu unterstützen. Die Tests gehören einer neuen Generation an. Man hat uns versichert, dass sie deutlich zuverlässiger geworden sind. Sollte Ihr Kind ein positives Testergebnis aufweisen, so besteht im Vergleich zum Dezember 2020 die Möglichkeit die Testzentren des BLK oder den Hausarzt aufzusuchen, um einen PCR Test anfertigen zu lassen. Die Ergebnisse sollten nach wenigen Tagen vorliegen, so dass Sie und Ihre Familie planen können. Bitte geben Sie Ihren Kindern Wasser mit, damit die Kinder die Tests durchführen können. Die verbrauchten Tests werden unmittelbar nach der Nutzung aus dem Klassenraum entfernt. Die Fenster sind während des Tests im Sinne einer Stoßlüftung geöffnet.   Bitte drucken Sie die Einverständniserklärungen und füllen Sie sie VOLLSTÄNDIG aus. In der Hektik der heutigen Zeit passiert es immer wieder, dass ein Haken einfach fehlt. Die Tageszeit, in der unsere Kinder uns zur Unterschrift bitten ist auch nicht immer optimal ;-). Download Einverständniserklärung   Die nicht abgeholten Zeugnisse können in den Klassenleiterstunden ausgegeben werden. Die Zeugnisse der 10. Klassen können, nach Rücksprache mit den Klassenlehrkräften, trotz der Öffnung am 15.03.2021 ab 17:00 Uhr abgeholt werden. Sollte dafür keine Notwendigkeit bestehen, so informieren Sie bitte die Verantwortlichen. Bitte informieren Sie auch die Klassenlehrkräfte der 11. Klassen, ob eine Übergabe an die SuS gegebenenfalls ausreicht.   Hinweise zur Entscheidungsfindung Schulbesuch: Auszug aus dem Rahmenplan: Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) zeigen6, dürfen die Einrichung nicht betreten. Personen mit leichten Erkältungssymptomen (wässriger Schnupfen, gelegentliches Niesen, kein Fieber) können das Schulgelände und das Schulgebäude betreten. Diese Personen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen mit akuten stärkeren Erkältungssymptomen sollen das Schulgebäude nicht betreten. Auf die allgemeinen Regelungen für eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht und die Möglichkeit der fernmündlichen Attestierung einer Erkrankung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird hingewiesen. Das Betreten der Schule ist wieder möglich, sobald die Erkältungssymptome seit 48 Stunden abgeklungen sind oder wenn COVID-19 als Ursache der akuten Erkrankung durch einen Arzt ausgeschlossen wurde und keine andere Erkrankung (siehe § 34 IfSG) vorliegt. Auszug aus dem aktuellen Rahmenplan: Die Schulgemeinschaft als Ganzes ist gefordert durch Disziplin, Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme den Rahmenplan-HIA-Schule umzusetzen und so ihren Teil dazu beizutragen, dass das Infektionsgeschehen im Land unter Kontrolle bleibt. Das bedeutet insbesondere auch den Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln… Dazu gehören auch das Einhalten der Hust- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) und die Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund… Die bisherigen internen Regelungen des Burgenland-Gymnasiums (siehe hier) gelten weiterhin.   Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit ALLEN!!! Bleiben Sie/bleibt gesund!   Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums   Ergänzende Dokumente: Rahmenplan-Änderungen 22_02_2021 BA Corona BA Masken   Der neue Rahmenplan des MB und die Schulleiterbriefe des BLK liegen der Schulleitung nun vor. 210222-Rahmenplan-Änderungen 22_02_2021   Informationen des BLK:   …angesichts der anhaltenden pandemischen Lage im Burgenlandkreis muss ich Ihnen mitteilen, dass der Schulbetrieb im Burgenlandkreis zum 01.03.2021 leider nicht weiter geöffnet werden kann. Bereits am gestrigen Montag lag der Sieben-Tages-lnzidenzwert sowohl in unseren eigenen Daten als auch in der statistischen Erfassung durch das Robert-Koch-Institut deutlich über dem Wert von 200 Neuinfektionen. Zudem wurden auf dem Gebiet des Burgenlandkreises bereits zwei verschiedene Mutationen des SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen. Eine der Mutationen ist die hochinfektiöse britische Variante. Dieser Anstieg der Neuinfektionen und der Nachweis von Mutationen des Erregers machen weitere Einschränkungen notwendig. Ab dem 01.03.2021 gelten die aktuellen Einschränkungen auf dem Gebiet des Burgenlandkreises weiter. Zudem kommen die nachfolgend benannten weiteren Einschränkungen hinzu. Im Präsenzunterricht müssen Klassen, wenn eine Lerngruppenzahl von 15 Personen überschritten wird, geteilt werden. Die Maskenpflicht im Unterricht bleibt grundsätzlich bestehen. In den nächsten Tagen werden den Schulen im Burgenlandkreis medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken für die Schülerinnen und Schüler durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu den Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie entnehmen Sie bitte der Pressekonferenz des Burgenlandkreises am 24.02.2021 um 14:00 Uhr. Abrufbar auch jederzeit unter: https://www.youtube.com/channel/   D.h. wir arbeiten weiter wie bisher. Eine Notbetreuung  wird gewährleistet.   Sehr geehrte Eltern, bitte melden Sie vorbeugend Kinder und Jugendliche mit einem erhöhtem Risiko an einem schweren COVID-19 Verlauf zu erkranken an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Diese leiten die Meldung dann bis zum 04.03.2021 an die Schulleitung weiter.   Zeugnisse: Wir würden die Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise durch den BLK zum 04.03.2021 gern abwarten. Sotten wir ab dem 08.03.2021 in den Wechselbetrieb übergehen, so werden die Zeugnisse in der Schule ausgegeben. Für den Fall, dass wir weiter im Distanzunterricht verharren müssen, können die Zeugnisse gegebenenfalls in der Schule abgeholt werden. DIE GENAUE VORGEHENSWEISE GEBEN WIR KOMMENDE WOCHE BEKANNT.     Wir hoffen und wünschen, dass wir alle weiterhin durchhalten. ALLES GUTE UND VOR ALLEM GESUNDHEIT   Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums   Herr Jebsen wird die thematischen Elternversammlungen zum Kurssystem im März durchführen.  -10.03.2021 Klassen 10 -17.03.2021 Klassen 9 Die Veranstaltungen finden  online statt. Die Einladungen erfolgen durch Herrn Jebsen.    Alle bisherigen Infos zu Corona, inkl. Downloads,: hier Folgende Hinweise unseres Bildungsministers möchten wir Ihnen mitteilen:   Vorbehaltlich der zeitnahen Abstimmungen zwischen Bundeskanzlerin und Landesregierungen gebe ich zum Schulunterricht ab dem

15. Februar 2021 folgende Hinweise: Schulbetrieb nach den Winterferien

  1. 1. Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche (28.02.2021) fortgesetzt. Hierüber sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu informieren.
  2. 2. Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-lnzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.

Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

  1. Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-lnzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.

Wiederholung I freiwillige Wiederholung des Schuljahres

Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss vom 21.01.2021 vereinbart, dass die Länder den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, den aktuell besuchten Schuljahrgang zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet wird. Sachsen-Anhalt wird diese Möglichkeit für die allgemeinbildenden Schulen und für die Beruflichen Gymnasien eröffnen und die hierzu erforderlichen Änderungen von Rechtsverordnungen einleiten.

Zentrale Vergleichsarbeiten in den Schuljahrgängen 3 und 8

Abweichend von den Festlegungen in den Schulleiterbriefen des MB zum Schuljahresbeginn und/oder den Schulleiterbriefen des LISA vom 15.10.2020 werden aufgrund der coronabedingten besonderen Situation im aktuellen Schuljahr keine verpflichtenden Vergleichsarbeiten durchgeführt. Zu den Vergleichsarbeiten im Einzelnen und den Möglichkeiten einer optionalen Nutzung verweise ich auf die Ausführungen in der Anlage. Sollte es darüber hinaus Fragen geben, können Sie sich wie immer gern an die für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergleichsarbeiten zuständigen Kolleginnen und Kollegen im LISA wenden.

Zentrale Klassenarbeiten

Hinsichtlich der zentralen Klassenarbeiten erfolgt seitens des LISA zurzeit eine Umstellung von Druckexemplaren auf eine elektronische Übermittlung. Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird den Schulen frühzeitig bekannt gegeben.

Abschlussprüfungen

Die Ihnen bekannt gegebenen Prüfungstermine bleiben bestehen. Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen werden schulformbezogen an die jeweils betroffenen Schulen übermittelt werden. Bitte beachten Sie auch die Anlage zu den Vergleichsarbeiten Klasse 8.   Wir wünschen ALLEN weiterhin Durchhaltevermögen, Gesundheit und möglichst viel Freude!   Die Schulleitung des Burgenland-Gymnasiums   210107-Rahmenplan zweite VO zur Änderung der 9._VO_Lesefassung_8.1   Alle SuS der 5.-11. Klassen werden weiter online im Distanzunterricht beschult (siehe oben). Der Unterricht findet entsprechend dem Stundenplan statt. Die SuS werden zu Beginn der Stunde durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer begrüßt, die Anwesenheit wird erfasst, Rückfragen können gestellt werden und der Unterricht wird durch die Lehrerinnen und Lehrer beendet. Die Vergabe von Zensuren erfolgt auch im Distanzunterricht. Die Regelungen für die Notbetreuung stehen noch nicht fest. Entsprechend unseren Informationen wird voraussichtlich der Anspruch auf Notbetreuung für den Kreis der sogenannten Schlüsselpersonen gelten.   Die 12. Klassen werden weiterhin in Halbgruppen auf 2 Räume verteilt in der Schule im Präsenzunterricht beschult.   Es gelten sowohl für Distanz- als auch Präsenzunterricht die neuen pandemiebedingten Unterrichtszeiten!   Aktuellste Eindämmungsverordnung: 9._VO Hinweise des Burgenlandkreises: Informationen für Eltern finden Sie in dem FAQ-Leitfaden unter https://corona.burgenlandkreis.de/de/corona-und-schule-haeufige-fragen.html Sobald dem Gesundheitsamt genügend Schnelltests zur Verfügung stehen, kann im Bedarfsfall dann schnell an Schulen reagiert werden und eine größere Zahl von Schüler/innen und Lehrkräften schnell vor Ort getestet werden. Da die Schnelltests, aufgrund der Ungenauigkeit, nur Anhaltspunkte für Infektionen liefern können, bieten diese keinen Ersatz für einen PCR-Test durch ein Labor. Die Schnelltests können aber Anhaltspunkte für Infektionsherde liefern und so das Treffen von geeigneten Maßnahmen erleichtern. Damit im Bedarfsfall diese Testungen schnell und effektiv durchgeführt werden können, muss die Möglichkeit bestehen, vor Ort schnell auf die entsprechenden Einverständniserklärungen zugreifen zu können. Ein entsprechendes Elternschreiben mit wichtigen Informationen des BLK und die neuen Einwilligungserklärungen finden Sie hier: Einverständnisserklärung Anschreiben Eltern   Bitte lest Euch die folgenden Punkte genau durch und haltet Euch strikt daran:  

  1. 1. Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.

Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.  

  1. 2. Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.

 

  1. 3. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Typische Symptome sind:

– Fieber ab 38 °C, – Husten, – Durchfall, – Erbrechen, – allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen), – Geruchs- oder Geschmacksstörungen.  

  1. 4. Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

 

  1. 5. Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
  2. 6. Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.
  3. 7. Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.

 

  1. 8. Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.

Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.   Die heutigen Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.   Landesschulamt Sachsen-Anhalt   Halle (Saale), 15.10.2020   Ergänzungen BLG Hygieneplan   Hinweise des RKI zur Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen:  Kontaktpersonennachverfolgung   Bitte beachten Sie/ beachtet vorab vor allem Punkt 9.1. Wir bitten alle SuS mit Risikomerkmalen sich bis zum 11.11.2020 telefonisch bei der Schulleitung zu melden (034462/20238), um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.   Leider können wir die Nutzung der Schließfächer vom Mittwoch, dem 11.11.2020 bis mindestens Ende November nicht zulassen, da sich die Kohorten in diesem Bereich zu stark vermischen. Bitte räumt die Schließfächer bis zum Dienstag, dem 10.11.2020 aus. Wir bedauern dies sehr! Außerdem bitten wir die Mopedfahrer montags und dienstags nicht wie gewohnt unter dem Dach zu parken, sondern rechts davon am Schulgebäude. Bitte lasst die Tore frei. Der Außenbereich wird für den Sportunterricht benötigt. Weitere Downloads: Plakat Hände waschen           Plakat Niesen Husten

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